Unsere Kanzlei

Im Jahr 1992 gründeten die Rechtsanwälte Raphael Deipenbrock und Arnd Deters die überörtliche Sozietät Deters & Deipenbrock. Rechtsanwalt Roderich Faupel kam bereits 1994 als Partner hinzu. Seit 2015 führt die Kanzlei den Namen der Partner: Rechtsanwälte Deipenbrock & Faupel.

Wir sind für unsere regionalen, nationalen und internationalen Mandanten flexibel deutschlandweit beratend und selbstverständlich auch gerichtlich tätig.

Dabei sind wir ausschließlich im Wirtschaftsrecht und dort schwerpunktmäßig im Bereich des Immobilienrechts tätig. In unserem täglich komplizierter werdenden Rechts- und Wirtschaftssystem beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen und Privatpersonen in ihren wirtschaftsrechtlichen Belangen - teilweise bereits seit Jahrzehnten - kompetent und vertrauensvoll.

Obschon wir über einen erheblichen Fundus an Erfahrungen vor deutschen Gerichten, vor allem vor den Zivilgerichten (über 10.000 Gerichtstermine) verfügen, liegt der Fokus der Tätigkeit - auch aufgrund dieser Erfahrungen - auf der - bestenfalls auch streitvermeidenden - außergerichtlichen Beratungstätigkeit.

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Tätigkeits­schwer­punkte

Wir haben einen hohen Anspruch an uns und die Qualität unserer Arbeit. Das gilt im gleichen Maße für unsere qualifizierten und freundlichen Mitarbeiterinnen.

Mit zunehmender Komplexität und der sich ständig verändernden und rasant weiterentwickelnden Lebenswirklichkeit ist es schlichtweg unmöglich, Mandant:innen in allen Rechtsbereichen adäquat zu beraten und zu vertreten. Daher haben wir uns seit Anbeginn unserer Tätigkeit vor 30 Jahren auf den Bereich des Immobilienrechts im weitesten Sinne mit all seinen Facetten spezialisiert.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte basieren auf unserer Expertise und langjährigen Erfahrungen. So können wir Wissen und Kompetenz bündeln und erfolgreich für unsere Mandant:innen einsetzen.

Nachlassverwaltung

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Ansprechpartner
Raphael Deipenbrock

Landwirtschaftsrecht

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Raphael Deipenbrock

Gesellschaftsrecht

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Gesellschaftsrecht

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Gesellschaftsrecht

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Ansprechpartner
Raphael Deipenbrock
Immobilien­recht
Land­wirtschafts­recht
Erbrecht und Unternehmens­nach­folge | Nach­lass­ver­waltung | Testaments­vollstreckung
Recht der erneuerbaren Energien
Wirtschafts­recht

Immobilienrecht

Dieses Rechtsgebiet betrifft unsere Mandant:innen im privaten und im unternehmerischen Kontext gleichermaßen. Wir stehen Ihnen als kompetente Rechtsberater, beginnend mit dem Immobilienkauf über Entwicklungs- und Planungsprozesse, Fertigung von Verträgen mit Architekten und Werkunternehmern, Begleitung des Bauvorhabens bis hin zur Sicherstellung der Mängelbeseitigungen, zur Seite. Unsere Tätigkeit umfasst das Immobilienrecht im weiteren Sinne, beginnend mit öffentlich-rechtlichen Fragen (Bebauungspläne, Baugenehmigungen) über Architektenrecht sowie das Bauträger- bis hin zum privaten Baurecht.

Landwirtschaftsrecht

Das Landwirtschafts- bzw. Agrarrecht lässt sich durchaus als eigenständiges sozio-ökonomisches Sondersystem begreifen. Dieser Bereich umfasst das Recht der Agrarförderung, die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel bis hin zum Immobilien- und Baubereich. Damit erstreckt sich dieses vielfältige Rechtsgebiet als Querschnittsmaterie praktisch über sämtliche Bereiche der Rechtsordnung. Wir haben uns dem landwirtschaftlichen Beratungsbereich seit Jahrzehnten zugewandt und beraten und vertreten überregional tätige Landhändler und landwirtschaftliche Unternehmen.

Ansprechpartner
Raphael Deipenbrock
Erbrecht und Unternehmens­nach­folge | Nachlass­verwaltung | Testaments­vollstreckung

Das grundgesetzlich geschützte Erbrecht ist eine überaus komplexe rechtliche Materie, in der rasante soziale Veränderungen auf relativ statische rechtliche Regeln treffen. Die Herausforderung für uns besteht darin, diese Gegensätze bestmöglich für unsere Mandant:innen im Rahmen der Beratung aufzulösen. Komplexität und Bedeutung der Entäußerung des Erblasserwillens werden in der Praxis immer wieder unterschätzt. Wir unterstützen unsere Mandant:innen bei der Aufsetzung des letzten Willens, aber auch bei der Abwicklung aller privat- und vermögensrechtlichen Folgen nach Ableben der Erblasser, außergerichtlich und gerichtlich bei allen rechtlichen Facetten rund um das Thema Unternehmensnachfolge. Schließlich haben wir uns auf die geregelte und strukturierte Umsetzung des Erblasserwillens spezialisiert, die insbesondere im Bereich der Testamentsvollstreckung nach den Vorgaben der Erblasser umzusetzen ist. Diese anspruchsvolle Tätigkeit erfordert wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverstand, Erfahrung, Verantwortungsbewusstsein, im besten Sinne Fingerspitzengefühl und nicht zuletzt Durchsetzungsvermögen.

Recht der erneuerbaren Energien

Spätestens seit der sogenannten „Energiewende“ erhält das Rechtsgebiet der erneuerbaren Energien Bedeutung in allen Lebensbereichen und damit auch für die Investitionsentscheidung eines jeden - auch privaten - einzelnen Mandanten. Unser Beratungsangebot umfasst sämtliche rechtlichen Fragestellungen, mit denen Sie im Zuge der Planung, Finanzierung, Umsetzung oder Veräußerung Ihrer Projekte der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen konfrontiert werden. Dazu haben wir alle rechtlichen Bedingungen und gesetzlichen Voraussetzungen für Sie ständig im Blick.

Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht verstehen und leben wir seit mehr als 25 Jahren durch die Symbiose umfassender grundlegender anwaltlicher Beratung mit erfolgsorientierten Lösungen für Ihr Unternehmen und Ihre Vermögensverwaltung. Profitieren Sie von unserem langjährig aufgebauten Wissen und Erfahrungen zu den Chancen und Risiken der jeweiligen Handlungsoptionen. Vorzugsweise begleiten wir bereits die ersten Ideen zu Ihren Projekten oder der Vermeidung bevorstehender Konflikte zu bestmöglichen Ergebnissen. Unsere frühe Einbeziehung unterstützt eine größere Breite von Handlungsmöglichkeiten in Ihrem Interesse. Dies gilt nicht nur für grundsätzliche Entscheidungen in Ihrem Unternehmen und Ihrer Vermögensverwaltung, sondern für eine Vielzahl Ihrer Geschäftsvorgänge und Abläufe. Nachhaltig beste Ergebnisse werden durch Bündelung von Beratungskompetenz und Netzwerkerfahrung erreicht.  

Immobilienrecht

Dieses Rechtsgebiet betrifft unsere Mandant:innen im privaten und im unternehmerischen Kontext gleichermaßen. Wir stehen Ihnen als kompetente Rechtsberater, beginnend mit dem Immobilienkauf über Entwicklungs- und Planungsprozesse, Fertigung von Verträgen mit Architekten und Werkunternehmern, Begleitung des Bauvorhabens bis hin zur Sicherstellung der Mängelbeseitigungen, zur Seite. Unsere Tätigkeit umfasst das Immobilienrecht im weiteren Sinne, beginnend mit öffentlich-rechtlichen Fragen (Bebauungspläne, Baugenehmigungen) über Architektenrecht sowie das Bauträger- bis hin zum privaten Baurecht.

Landwirtschaftsrecht

Das Landwirtschafts- bzw. Agrarrecht lässt sich durchaus als eigenständiges sozio-ökonomisches Sondersystem begreifen. Dieser Bereich umfasst das Recht der Agrarförderung, die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel bis hin zum Immobilien- und Baubereich. Damit erstreckt sich dieses vielfältige Rechtsgebiet als Querschnittsmaterie praktisch über sämtliche Bereiche der Rechtsordnung. Wir haben uns dem landwirtschaftlichen Beratungsbereich seit Jahrzehnten zugewandt und beraten und vertreten überregional tätige Landhändler und landwirtschaftliche Unternehmen.

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Erbrecht und Unternehmens­nach­folge | Nachlass­verwaltung | Testaments­vollstreckung

Das grundgesetzlich geschützte Erbrecht ist eine überaus komplexe rechtliche Materie, in der rasante soziale Veränderungen auf relativ statische rechtliche Regeln treffen. Die Herausforderung für uns besteht darin, diese Gegensätze bestmöglich für unsere Mandant:innen im Rahmen der Beratung aufzulösen. Komplexität und Bedeutung der Entäußerung des Erblasserwillens werden in der Praxis immer wieder unterschätzt. Wir unterstützen unsere Mandant:innen bei der Aufsetzung des letzten Willens, aber auch bei der Abwicklung aller privat- und vermögensrechtlichen Folgen nach Ableben der Erblasser, außergerichtlich und gerichtlich bei allen rechtlichen Facetten rund um das Thema Unternehmensnachfolge. Schließlich haben wir uns auf die geregelte und strukturierte Umsetzung des Erblasserwillens spezialisiert, die insbesondere im Bereich der Testamentsvollstreckung nach den Vorgaben der Erblasser umzusetzen ist. Diese anspruchsvolle Tätigkeit erfordert wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverstand, Erfahrung, Verantwortungsbewusstsein, im besten Sinne Fingerspitzengefühl und nicht zuletzt Durchsetzungsvermögen.

Recht der erneuerbaren Energien

Spätestens seit der sogenannten „Energiewende“ erhält das Rechtsgebiet der erneuerbaren Energien Bedeutung in allen Lebensbereichen und damit auch für die Investitionsentscheidung eines jeden - auch privaten - einzelnen Mandanten. Unser Beratungsangebot umfasst sämtliche rechtlichen Fragestellungen, mit denen Sie im Zuge der Planung, Finanzierung, Umsetzung oder Veräußerung Ihrer Projekte der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen konfrontiert werden. Dazu haben wir alle rechtlichen Bedingungen und gesetzlichen Voraussetzungen für Sie ständig im Blick.

Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht verstehen und leben wir seit mehr als 25 Jahren durch die Symbiose umfassender grundlegender anwaltlicher Beratung mit erfolgsorientierten Lösungen für Ihr Unternehmen und Ihre Vermögensverwaltung. Profitieren Sie von unserem langjährig aufgebauten Wissen und Erfahrungen zu den Chancen und Risiken der jeweiligen Handlungsoptionen. Vorzugsweise begleiten wir bereits die ersten Ideen zu Ihren Projekten oder der Vermeidung bevorstehender Konflikte zu bestmöglichen Ergebnissen. Unsere frühe Einbeziehung unterstützt eine größere Breite von Handlungsmöglichkeiten in Ihrem Interesse. Dies gilt nicht nur für grundsätzliche Entscheidungen in Ihrem Unternehmen und Ihrer Vermögensverwaltung, sondern für eine Vielzahl Ihrer Geschäftsvorgänge und Abläufe. Nachhaltig beste Ergebnisse werden durch Bündelung von Beratungskompetenz und Netzwerkerfahrung erreicht.  

Vergütung

Für die gerichtliche Tätigkeit schreibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Abrechnung nach Streitwert vor.

Ansonsten arbeiten wir nach Vereinbarung. Im Rahmen der – in der Regel komplexen – Tätigkeiten arbeiten wir auf der Basis einer mit der Mandantschaft abgestimmten (Pauschal-)Honorarvereinbarung. Dabei gilt ein aktueller Stundensatz in Höhe von 270,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Stunde.

Unsere Mitarbeiter­innen

Unsere Mitarbeiterinnen begleiten uns zum Teil seit dem ersten Tag. In unserer schnelllebigen Zeit sind wir auf die langjährige Zusammenarbeit und Mitarbeit unserer fachlich versierten und freundlichen Mitarbeiterinnen besonders stolz.
Durch ständige Weiterbildungen und den Know-How-Transfer in unserer Kanzlei selbst, vereint unser Team Expertise, Erfahrung und Kompetenz.

Wenke Prigge

Rechts­anwalts­fach­angestellte
seit 1994 im Team

Stefanie Janetzko

Rechts­anwalts­fach­angestellte
seit 2008 im Team

Stephanie Fricke

Rechts­fachwirtin
seit 2012 im Team

Wiebke Bärenreuter

Rechts­anwalts­fach­angestellte
seit 2021 im Team

Bei keiner anderen Kanzlei habe ich mich so gut beraten gefühlt wie bei Deipenbrock & Faupel.

Max Mustermann
Ko­ope­ra­ti­on­en

Kooperationen

Über die Jahrzehnte haben wir uns ein vertrauensvolles Netzwerk einschlägiger Fachkollegen aufgebaut, daneben arbeiten wir sehr eng in offener Kooperation zusammen mit

Detlef Vliegen
Fachanwalt für Steuerrecht
Arnd Deters
Rechtsanwalt